Wohngeld ist eine Sozialleistung. Diejenigen, die ein geringes Einkommen haben, erhalten vom Staat und vom Land NRW nach dem Wohngeldgesetz einen Zuschuss zur Miete.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Nachfolgend lesen Sie Informationen aus der Broschüre „Wohngeld 2020 – Ratschläge und Hinweise“. Die komplette Broschüre des Bundesinnenministeriums können Sie hier herunterladen. Die dortigen Ratschläge und Hinweise gelten auch für das Wohngeld 2023.
Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe).
Mit dem höheren Wohngeld kann jedoch in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert worden ist.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:
• der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
• der Höhe des Gesamteinkommens,
• der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes geleistet. Es handelt sich hierbei um einen staatlichen Zuschuss, der Ihnen als Mieterin und Mieter hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Wohngeldreform 2023
Durch die Wohngeldreform 2023 haben nun auch Haushalte Anspruch auf das „Wohngeld plus“, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Dies sind Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Hierzu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Weitere Informationen zur neuen Wohngeldreform 2023 finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beantwortet die häufigsten Fragen zum Wohngeld plus hier.
Beantragung Wohngeld
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde (Stadt Neuss, Wohngeldstelle, Promenadenstraße 43-45, 41460 Neuss).
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Wohngeldbehörde zur Verfügung. Dort finden Sie auch online weitere Informationen, zum Beispiel zu den benötigten Unterlagen.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet.
Wohngeld-Rechner
Downloads
Wohngeld 2020. Ratschläge und Hinweise. Broschüre des Bundesinnenministeriums (gilt auch für das Wohngeld 2023)
Wohngeld 2023. Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen. Broschüre des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW