WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN (WBS)

WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN

Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten.

Die Berechnung erfolgte anhand Ihrer eingegebenen Daten und bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei Unterschreitung der Einkommensgrenze. Ihr tatsächlicher Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei dem für Sie zuständigen Wohnungsamt/Bürgeramt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.

Berechnetes Ergebnis nach §13 Abs. 1 i.V.m §13 Abs. 4 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW

Noch keine Werte eingetragen

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) A ist für geringer Verdienende vorgesehen und wird für alle öffentlich geförderten Wohnungen ausgestellt. Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Wohnberechtigungsschein A zwingend erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) B gilt für Personen, die die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein A um max. 40 % überschreiten. Dieser Wohnberechtigungsschein B ist für bestimmte Wohnungen erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wohnungssuche

Wir vermieten auch an Kunden des Jobcenters. Voraussetzung für die Anmietung ist u.a., dass Sie die Zustimmung zur Kostenübernahme des Jobcenters erhalten.

Ja, eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten muss hinterlegt werden. Wir akzeptieren jedoch auch Bürgschaften des Jobcenters/Sozialamtes.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) A ist für geringer Verdienende vorgesehen und wird für alle öffentlich geförderten Wohnungen ausgestellt. Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Wohnberechtigungsschein A zwingend erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) B gilt für Personen, die die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein A um max. 40 % überschreiten. Dieser Wohnberechtigungsschein B wird für eine bestimmte Wohnung ausgehändigt.

Neben unseren freifinanzierten Wohnungen bieten wir auch öffentlich geförderte Wohnung an, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Den Wohnberechtigungsschein können Sie beim Wohnungsamt der Stadt Neuss, Markt 2, 41460 Neuss beantragen.

Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten.

Einsicht in Ihre Schufa ist Voraussetzung für Mietvertragsabschlüsse.

Nachdem Sie sich in unseren Interessentenbogen eingetragen haben, erhalten Sie  für einen Zeitraum von drei Monaten Angebote für Wohnungen, welche Ihren angegebenen Kriterien entsprechen. Sollte in dieser Zeit von unserer Seite kein Wohnungsangebot unterbreitet werden können, erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail mit der Bitte um Bestätigung, dass Sie noch immer wohnungssuchend sind. Ihr Gesuch können Sie dann bequem von zu Hause aus anpassen und verlängern. Sie müssen kein neues Gesuch anlegen.

Interessenten können online eine Direktanfrage für eine bestimmte Wohnung stellen. Alle verfügbaren Wohnungen sind hier zu finden. Außerdem können Sie unseren Interessentenbogen ausfüllen.

Ihr Wohnungsgesuch ist zunächst drei Monate aktiv. Sollte in dieser Zeit von unserer Seite kein Wohnungsangebot unterbreitet werden können, erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail mit der Bitte um Bestätigung, dass Sie noch immer wohnungssuchend sind. Ihr Gesuch können Sie dann bequem von zu Hause aus anpassen und verlängern. Sie müssen kein neues Gesuch anlegen.

Um die Frage zu beantworten, haben wir ein kurzes Erklärvideo erstellt. Dort ist der Vermietungsprozess auch nachzulesen.

mehr