Alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme in diese Liste eingetragen werden: Marktstammdatenregister
Ja, wenn Den einschlägigen DIN-Normen entsprechend Optisch nicht störend Keine Verschattung anderer Wohnungen oder Balkone Keine Blendwirkung Leicht zurückzubauen Fachmännisch angebracht (ausschließlich senkrecht) Keine Verschlechterung der