Ist der Betrieb eines Balkonsolarkraftwerks erlaubt?

Ja, wenn

  • Den einschlägigen DIN-Normen entsprechend
  • Optisch nicht störend
  • Keine Verschattung anderer Wohnungen oder Balkone
  • Keine Blendwirkung
  • Leicht zurückzubauen
  • Fachmännisch angebracht (ausschließlich senkrecht)
  • Keine Verschlechterung der Mietsache
  • Keine Brandgefahr
  • Keine Beeinträchtigung des Balkons als Fluchtweg (Anleitern durch die Feuerwehr)
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister