Wie erfolgt die Anmeldung beim Marktstammdatenregister?
Alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme in diese Liste eingetragen werden:
Alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme in diese Liste eingetragen werden: