SIE FRAGEN - WIR ANTWORTEN

SIE FRAGEN - WIR ANTWORTEN

Wir haben hier häufig gestellte Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Fehlt eine Frage bzw. eine Antwort? Unten auf der Seite haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Frage zu stellen, die wir dann so schnell wie möglich beantworten.

 

Betriebs- und Heizkosten

Wenn Sie den ersten Termin der Ablese-Firma verpasst haben, erhalten Sie einen kostenfrei neuen Termin. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Jeder weitere Termin ist kostenpflichtig.

Heizkosten: Die Heizkosten werden zu 50-70% nach dem tatsächlichen Verbrauch und zu 30-50% nach m²-Nutzfläche verteilt. Bitte beachten Sie hierbei, dass somit auch Kosten entstehen, wenn die Wohnung nicht beheizt wird.

Warmwasserkosten: Die Warmwasserkosten werden ebenfalls zu 50-70% nach Verbrauch und zu 30-50% nach m²-Nutzfläche verteilt.

Kaltwasserkosten: Die Kaltwasserkosten werden zu 100% nach Verbrauch verteilt, wenn alle beteiligten Wohnungen mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind. Sollten keine oder nur vereinzelte Wohnungen mit Kaltwasserzählern ausgestattet sein, so müssen die Kosten zwingend nach m²-Nutzfläche abgerechnet werden.

Der Hausmeister ist für die Erhaltung und Bewirtschaftung unserer Bestandsimmobilien unabkömmlich. In folgender Aufstellung erhalten Sie einen kurzen Einblick in die Aufgabengebiete unserer Hausmeister.

Tätigkeiten unserer Hausmeister:

  • Überwachung der gemeinschaftlichen Beleuchtungseinrichtungen und technischer Anlagen, sowie  Kontrolle der einwandfreien Funktion von Gebäudeteilen, wie z.B. die Hauseingangstüren
  • Kontrolle über die Einhaltung der Hausordnung
  • Überwachung der Gemeinschaftsflächen auf abgestellte und gefährliche Gegenstände
  • Überwachung der Durchgangs- und Fluchtwege
  • Meldung von besonderen Vorkommnissen an zuständige Sachbearbeiter
  • Sicherungsmaßnahmen am Gebäude
  • Einweisung und Überwachung der fachlichen Kundendienste bei Wasserversorgung, Personenaufzügen, Zentralheizungen, etc.

 

 

Zu den Hausreinigungskosten gehören, je nach Objekt, grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Treppenhaus-, Laubengangs-, Aufzugs- und Kellerreinigung
  • Reinigung der Glas- und Fensterflächen
  • Reinigung der Vordächer und Außenflächen
  • Ungezieferbekämpfung

Es kommt nicht darauf an, ob Sie den Aufzug tatsächlich nutzen, sondern ob Sie die Möglichkeit dazu haben.

Nach einer Anpassung erhalten Sie im Anschreiben jeder Betriebs- und Heizkostenabrechnung Ihre neue Mietzusammensetzung mit Fälligkeitsdatum.

Sollte dies der Fall sein, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die entsprechende Änderung Ihres Dauerauftrages oder um Beachtung der neuen Mietsumme bei Einzelüberweisungen.

Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir die geänderte Mietsumme automatisch von dem uns bekannten Konto ab dem genannten Fälligkeitsdatum ein.

Bitte reichen Sie die Schreiben beim Jobcenter ein, wenn dieses Ihre Miete übernimmt.

Um der Gefahr einer unerwarteten Nachzahlung zu entgehen, empfehlen wir immer eine höhere monatliche Vorauszahlung, als tatsächliche Kosten angefallen sind.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Betriebskostenabrechnung vergleichen wir daher jedes Mal Ihre Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten. Unter Berücksichtigung etwaiger Kostensteigerungen passen wir Ihre Vorauszahlungen daher je nach Bedarf an.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Kundenberater.

Sollten Sie an unserem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird das Guthaben, bzw. die Nachzahlung automatisch mit der nächsten Mietzahlung von uns verrechnet.

Zahlen Sie Ihre Miete per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag, so sollten Sie uns bei einem Guthaben Ihre Bankverbindung schriftlich und unterschrieben mitteilen, damit wir Ihnen dieses auszahlen können. Hierfür können Sie das beigelegte Formular verwenden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Eine Nachzahlung muss in diesem Fall per Einzelüberweisung angewiesen werden.

Die jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung muss nach §556 BGB dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des folgenden Abrechnungsjahres zugestellt werden. Sie erhalten diese also immer bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres. Diese Regel gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen. Einzelabrechnungen (z.B. direkt nach Auszug) erhalten Sie nicht.

Beispiel: Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 wird im Jahr 2018 erstellt. Sie erhalten diese bis spätestens zum 31.12.2018. Wir sind bemüht die Abrechnungen jährlich zum ähnlichen Zeitpunkt zu versenden. Allerdings können wir Verzögerungen, meist aufgrund von Abhängigkeiten dritter Unternehmen, leider nicht ausschließen.

Die kalten Betriebskosten werden überwiegend nach der Wohnfläche (m²) auf die Mieter umgelegt. Ausnahmen gibt es nur bei Kostenpositionen, bei denen zum Beispiel Zähler für Wasser/Abwasser vorhanden sind. Diese Posten werden nach Verbrauch abgerechnet.
Die Heizkosten sind ebenfalls verbrauchsabhängig (siehe „Wie werden die Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten auf die Mieter verteilt?“). Die Personenanzahl ist somit nicht von Bedeutung.

Das Abrechnungsergebnis ist abhängig von den Betriebs- und Heizkosten, die lediglich anteilig für Ihre Wohnung angefallen sind. Sind die geleisteten Vorauszahlungen im Abrechnungsjahr geringer, als die entstandenen Kosten, so wird eine Nachzahlung fällig. 

Sollte Ihr Nachbar für das gleiche Abrechnungsjahr ein höheres Guthaben erhalten haben, so kann dies folgende Gründe haben: 

  • Die verbrauchsabhängigen Kosten, z.B. Wasser oder Heizkosten waren bei Ihrem Nachbarn geringer, da er weniger verbraucht hat
  • Die Wohnfläche Ihres Nachbarn ist geringer. Der Großteil der kalten Betriebskosten wird nach Wohnfläche umgelegt. Durch Ihre größere Wohnung, wurden auch anteilig mehr Kosten auf Ihre Wohnung umgelegt
  • Sie haben weniger Vorauszahlungen während des Abrechnungsjahres geleistet

Die Neusser Bauverein GmbH hat viele Wohnungen auf Funkheizkostenverteiler umgerüstet. Diese Geräte übertragen die Verbrauchsdaten per Funk: Die betreffenden Wohnungen müssen für die Ablesung also gar nicht mehr betreten werden.

Wichtig für die Berechnung Ihres Anteils ist das Ende Ihres Mietvertrages, welches wir Ihnen schriftlich in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt haben. Sollten Sie die Wohnung bereits beispielsweise zum 27.03. eines Jahres übergeben haben, so müssen Sie trotzdem die Betriebs -und Heizkosten bis zum 31.03. des Jahres bezahlen. Die Abrechnung erhalten Sie im darauffolgenden Jahr.

Mietvertrag

Auch wenn das Jobcenter die Miete direkt an uns zahlt, bleiben Sie weiterhin Mietvertragspartner und somit unser Ansprechpartner. Bitte reichen Sie alle Mietänderungen (z.B. Staffelmiete) und Betriebs-/Heizkostenabrechnungen beim Jobcenter ein.

Setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit Ihrem Kundenberater in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur dann helfen können, wenn wir wissen, wie es zu der Verzögerung kam.

Die Miete ist spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Kalendermonats an uns zu zahlen.

Dies ist möglich, erfordert jedoch eine Teilkündigung mit der Unterschrift beider Vertragspartner. Gerne können Sie das Formular zur Teilkündigung bei uns anfordern oder hier herunterladen.

Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Oft weiß dieser nicht, dass Sie sich durch sein Verhalten gestört fühlen. Sollten Sie vor einem nicht lösbaren Konflikt stehen, können Sie sich an unser Sozialmanagement wenden.

Sobald Sie sich im Mieterportal anmelden, wird Ihr Mietvertrag innerhalb weniger Tage automatisch hochgeladen. Bei postalischer Zusendung fällt eine Kopiergebühr an.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Zwecks abweichenden Vereinbarungen prüfen Sie bitte Ihren Mietvertrag.

Beispiel: Wenn Sie bis spätestens zum 03.08.2018 kündigen, dann endet Ihr Vertragsverhältnis am 31.10.2018 (3 Monate zum Monatsende).

Nein, die Kaution dient möglichen Ansprüchen nach Beendigung des Mietverhältnisses.

In der Regel überweisen wir Ihnen die Kaution 2 bis 3 Monate nach Auszug zurück, spätestens allerdings nach 6 Monaten.

Bitte kommen Sie mit dem gültigen Personalausweis und der aktuellen Schufa-Auskunft der eintretenden Partei zu uns in die Sprechstunde.

Bitte wenden Sie sich an Vodafone/Unitymedia an den Rund-um-die-Uhr-Service unter der Rufnummer 0221/466 191 05. Unter 0221/466 191 05 können Sie sich individuell beraten lassen. Bitte erwähnen Sie hierbei, dass Sie Mieter der Neusser Bauverein GmbH sind.

Gerne stellen wir Ihnen die Vermieterbescheinigung auf Anfrage im Mieterportal zur Verfügung oder senden Ihnen diese postalisch zu. Sollten Sie die Bescheinigung abholen wollen, ist dies an unserem Empfang im Erdgeschoss möglich.

Unseren 24-Stunden Notdienst für die schnelle Hilfe bei Beispielsweise Wasserschäden, Strom- und Heizungsausfall, Rohrschäden, etc. erreichen Sie unter der Telefonnummer 02131/127-527.

Alle weiteren Schäden, melden Sie bitte Ihrem Instandhaltungstechniker Ihres Vermietungsteams.

Wohngeld

Als staatliche Sicherungssysteme stehen zum einen das Wohngeld und zum anderen die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung – „Hartz 4“) zur Verfügung. Das Wohngeld ist vorrangig.

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 EUR Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 EUR geprüft werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Informieren Sie sich darüber, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmit- glieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohn- geldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen. Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html oder unter www.wohngeld.org.

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss – wie bisher – kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums.

Zielgruppe sind Menschen/Haushalte ohne eigenständige Einkommenserzielung, die auch kein Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten. In der aktuellen Situation kann das auch Selbstständige betreffen, die COVID-19-bedingt unmittelbar ohne Einkommen dastehen.

Betroffene stellen unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten.

Ja. Erstanträge können einfach formlos schriftlich, ohne persönliche Vorsprache (direkt über den Hausbriefkasten des Jobcenters) oder telefonisch gestellt werden. Zu empfehlen ist die schriftliche Beantragung, da die bekannten Jobcenter-Telefonnummern aktuell kaum erreichbar sind. Ggf. ist es sinnvoll, zum Nachweis die schriftliche Antragstellung bezeugen zulassen.

Anträge können gestellt werden unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Wohnungssuche

Wir vermieten auch an Kunden des Jobcenters. Voraussetzung für die Anmietung ist u.a., dass Sie die Zustimmung zur Kostenübernahme des Jobcenters erhalten.

Ja, eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten muss hinterlegt werden. Wir akzeptieren jedoch auch Bürgschaften des Jobcenters/Sozialamtes.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) A ist für geringer Verdienende vorgesehen und wird für alle öffentlich geförderten Wohnungen ausgestellt. Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Wohnberechtigungsschein A zwingend erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) B gilt für Personen, die die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein A um max. 40 % überschreiten. Dieser Wohnberechtigungsschein B wird für eine bestimmte Wohnung ausgehändigt.

Neben unseren freifinanzierten Wohnungen bieten wir auch öffentlich geförderte Wohnung an, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Den Wohnberechtigungsschein können Sie beim Wohnungsamt der Stadt Neuss, Markt 2, 41460 Neuss beantragen.

Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten.

Einsicht in Ihre Schufa ist Voraussetzung für Mietvertragsabschlüsse.

Nachdem Sie sich in unseren Interessentenbogen eingetragen haben, erhalten Sie Angebote für Wohnungen, welche Ihren angegebenen Kriterien entsprechen. Sollte in dieser Zeit von unserer Seite kein Wohnungsangebot unterbreitet werden können, erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail. Ihr Gesuch können Sie dann bequem von zu Hause aus anpassen und verlängern.

Interessenten können online eine Direktanfrage für eine bestimmte Wohnung stellen. Alle verfügbaren Wohnungen sind hier zu finden. Außerdem können Sie unseren Interessentenbogen ausfüllen.

Ihr Wohnungsgesuch ist zunächst drei Monate aktiv. Sollte in dieser Zeit von unserer Seite kein Wohnungsangebot unterbreitet werden können, erhalten Sie von uns eine Erinnerungsmail. Ihr Gesuch können Sie dann bequem von zu Hause aus anpassen und verlängern.

Energiesparen

Jeder kann seinen Beitrag leisten. Beim Wasserverbrauch lässt sich zum Beispiel einiges sparen. In der Dusche sollte man einen Sparduschkopf verwenden, der die Wassermenge durch einen Durchflussbegrenzer reduziert. Noch mehr kann man sparen, wenn gleichzeitig die Duschzeit reduziert wird. Bei einer vierköpfigen Familie und einer Duschzeit von fünf Minuten können so im Jahr rund 60.000 Liter Wasser eingespart werden. Während des Einseifens oder auch beim Zähne putzen und Hände waschen sollte der Wasserhahn zugedreht werden.

Wer schon länger über die Anschaffung eines neuen Kühlschranks nachdenkt, für den ist jetzt eine gute Gelegenheit. Dabei muss vor allem auf die Energieeffizienzklasse geachtet werden. Mit einem modernen Kühlschrank können mindestens 60 Euro im Jahr eingespart werden. Auch der Standort ist wichtig. Der Kühlschrank sollte nicht neben Herd oder Heizung stehen, da sonst mehr Energie zur Kühlung benötigt wird. Im Kühlschrank selbst reicht eine Lagertemperatur von fünf bis sieben Grad aus. Im Kühlschrank selbst reicht eine Lagertemperatur von fünf bis sieben Grad aus. Wenn Sie Gefrorenes im Kühlschrank auftauen lassen, senkt das zusätzlich den Energieverbrauch.

Sie sparen mehr mit dem Geschirrspüler, wenn dieser voll beladen ist. Größere Geräte mit einer Breite von 60 Zentimetern sparen im Gegensatz zu schmaleren Geräten mehr Strom und Wasser ein. Auf Vorspülprogramme sollte man verzichten. Programme mit 50 Grad reichen vollkommen aus. Kurz- und Sparprogramme können bis zu 15 Prozent Energie einsparen. Sollten Sie einen neuen Geschirrspüler benötigen, achten Sie doch mal auf Zeolith. Damit spült Ihr Gerät nämlich noch sparsamer, da es Feuchtigkeit und Wärme speichern und wieder abgeben kann.

Glaskeramikfelder machen gegenüber Gusseisenplatten eine Energieeinsparung von 20 Prozent möglich, ein Induktionsherd sogar 30 Prozent. Achten Sie darauf, dass Topf und Heizplatte im Durchmesser übereinstimmen.  Backöfen mit Umluftfunktion können circa 20 Grad niedriger eingestellt werden als mit Ober- und Unterhitze, außerdem wird durch einen Ventilator die Hitze besser im Backofen verteilt. Ein Vorheizen ist nicht notwendig. Die Backofentür sollte während des Heizens so wenig wie möglich geöffnet werden, um einen Temperaturverlust und ein erneutes Aufheizen zu vermeiden.

Selbstverständlich. Hier macht die Temperatur schon einen Unterschied. Mit dem heutigen Waschmittel reichen Temperaturen von 30 bis 40 Grad aus, Kochwäsche kann bei 60 statt 90 Grad gewaschen werden. Auch hier arbeitet die Waschmaschine am effizientesten, wenn sie voll beladen ist. Ihre Wäsche trocknen Sie am besten mit Sonne und Wind oder in einem Trockenraum. Sollten Sie einen Wäschetrockner nutzen, schleudern Sie Ihre Wäsche vorher in der Waschmaschine auf 1200 bis 1400 Umdrehungen. Das spart bis zu 25 Prozent Energie beim Trocknen.

Auf jeden Fall. Ein Grad weniger bedeutet eine Heizkosteneinsparung von sechs Prozent. Je nach Raum sind unterschiedliche Temperaturen ausreichend. Im Wohn- und Badezimmer reichen 20 bis 22 Grad aus, im Schlafzimmer und in der Küche sind 18 Grad optimal. Lassen
Sie deshalb auch Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen.

Mit regelmäßigem Stoßlüften erreichen Sie ein optimales Raumklima. Vermeiden Sie dauerhaftes Kipplüften.

Stellen Sie vor dem Lüften die Heizkörper ab. Die Wärme verteilt sich im Raum besser, wenn Sie die Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Möbeln verdecken.

Tauschen Sie Ihre Leuchtmittel aus. Alte Glühbirnen verbrauchen im Gegensatz zu energiesparenden LED-Lampen mehr Strom und haben eine kürzere Lebenszeit. So kann alleine durch die Verwendung von LED-Lampen bereits bis zu 85 Prozent Energie eingespart werden. Das entspricht ungefähr 165 Euro.

Mieterportal

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