Der Schutz sowohl unserer Mieter, Kunden und Interessenten als auch unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität: Daher hat der Vorstand der Neusser Bauverein AG beschlossen, dass aufgrund der dynamischen Entwicklung bei der Anzahl der Infizierten mit dem so genannten neuen „Coronavirus“ bis auf Weiteres der öffentliche, persönliche Kundenverkehr stark eingeschränkt wird.
Das bedeutet, dass der persönliche Kunden- und Beratungsservice im Haus am Pegel, in den Mieterbüros und in den Hausmeisterbüros nicht mehr angeboten werden. Persönliche, individuelle, notwendige Termine wie beispielsweise das Unterschreiben eines Mietvertrages oder eine Schlüsselübergabe sind nach Terminvereinbarung weiterhin möglich.
Natürlich sind die Mitarbeiter der Neusser Bauverein AG auch weiterhin für ihre Mieter, Kunden und Interessenten erreichbar:
Telefonisch unter den bekannten Nummern, per E-Mail, per Live-Chat über die Homepage, selbstverständlich auch per Post oder Telefax. Die Mieter werden gebeten, nach Möglichkeit das Mieterportal oder die Mieter-App „MeinBauverein“ zu nutzen.
Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und dient der Gesundheit aller Beteiligten. Zudem haben wir Notfallpläne erarbeitet und uns dabei auf die wichtigsten Themen konzentriert.
Auf den Spielplätzen der Neusser Bauverein AG darf wieder gespielt werden. Voraussetzung ist aber, dass Verhaltens-Regeln eingehalten werden:
Wir bitten um Verständnis und um Einhaltung dieser Maßnahme. Die Neusser Bauverein AG behält sich vor, wenn diese Spielplatz-Regeln (z. B. Überfüllung, Abstand) nicht eingehalten werden, den entsprechenden Spielplatz auch wieder zu schließen.
Gerade in dieser Zeit dürfen wir unsere älteren Nachbarn oder Menschen mit Vorerkrankungen nicht vergessen. Sie benötigen jetzt vor allem unsere Hilfe und Unterstützung.
Daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Hausgemeinschaft unterstützen und nachbarschaftliche Hilfe anbieten. Denn das Miteinander ist jetzt besonders wichtig.
Wir bleiben Zuhause – Kinder setzen ein Zeichen der Solidarität und machen anderen Mut. Bei der Aktion #regenbogengegencorona malen Kinder bunte Regenbogen und hängen diese in ihre Fenster. Die Idee dahinter: Möglichst viele Kinder malen einen Regenbogen mit bunten Farben. Wenn dann Kinder mit ihren Eltern draußen spazieren gehen und viele andere Regenbogen an den Fensterscheiben sehen, fühlen sie sich nicht so alleine. Und wissen, dass außer ihnen auch viele andere Kinder zu Hause bleiben müssen und sprechen ihnen dabei Freude und Mut zu.
Der eigenen Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt – egal ob mit Pinseln, Stiften oder gebastelt. Alles ist möglich.
Wer mitmachen möchte, findet hier eine Vorlage zum Ausmalen als PDF-Datei. Einfach herunterladen, ausdrucken und ausmalen. Dann das Bild ins Fenster hängen.
Um ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen aufgrund der besonderen Einschränkung durch das Coronavirus zu unterstützen hat die Stadt Neuss eine zusätzliche Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 02131/90 90 50 erhalten die besonders schutzwürdigen Personen Hilfe bei Einkäufen und Apothekengängen.
Die Hotline ist von montags bis freitags, 9 bis 15 Uhr, besetzt.
Um dieses wichtige Angebot sicherstellen zu können, werden weitere Helferinnen und Helfer gesucht. Die Stadtverwaltung Neuss bittet daher um Unterstützung. Wer ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen in dieser schweren Zeit unterstützen möchte, kann sich ab sofort unter 02131/90 20 27 melden.
Als staatliche Sicherungssysteme stehen zum einen das Wohngeld und zum anderen die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung – „Hartz 4“) zur Verfügung. Das Wohngeld ist vorrangig.
Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 EUR Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 EUR geprüft werden.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.
Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Informieren Sie sich darüber, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmit- glieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohn- geldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen.
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen. Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.
Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html oder unter www.wohngeld.org.
Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss – wie bisher – kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums.
Zielgruppe sind Menschen/Haushalte ohne eigenständige Einkommenserzielung, die auch kein Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten. In der aktuellen Situation kann das auch Selbstständige betreffen, die COVID-19-bedingt unmittelbar ohne Einkommen dastehen.
Betroffene stellen unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten.
Ja. Erstanträge können einfach formlos schriftlich, ohne persönliche Vorsprache (direkt über den Hausbriefkasten des Jobcenters) oder telefonisch gestellt werden. Zu empfehlen ist die schriftliche Beantragung, da die bekannten Jobcenter-Telefonnummern aktuell kaum erreichbar sind. Ggf. ist es sinnvoll, zum Nachweis die schriftliche Antragstellung bezeugen zulassen.
Anträge können gestellt werden unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Zentrale im Haus am Pegel, Neusser Bauverein AG: 02131/ 127 3
Technische 24-Stunden-Hotline der Neusser Bauverein AG: 02131/ 127 527
Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes zu medizinischen Fragen: 02181/601 7777
Für Fragen zu Schließungen, Öffnungszeiten und Terminen der Stadt Neuss: 02131/909090
Für Fragen zu Kitas, Schulen und OGS: 02131/908080
CoronaCare – Einkaufshilfe für Ältere und Vorerkrankte: 02131/909050
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Coronavirus Bürgertelefon des Landes NRW: 0211 9119 1001
Infektionsschutz – Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Bundesministerium für Gesundheit
Informationen der Landesregierung NRW zum Coronavirus