„Kein Mieter beim Neusser Bauverein muss befürchten, seine Wohnung wegen dieser Krise zu verlieren“, sagt Vorstandsvorsitzender Frank Lubig. Er verweist auf die seit Jahren sozialverträglich gelebte Praxis beim größten Wohnungsunternehmen im Rhein-Kreis Neuss, individuelle Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten zu finden.
„Unsere Kundenservice- und Vermietungsteams sind jederzeit für Gespräche offen und vermitteln auf Wunsch auch Gespräche mit unseren Sozialpartnern“, sagt Prokurist und Leiter des Bestandsmanagements, Niki Lüdtke. Diese können dabei unterstützen, Wohngeld oder andere sozialrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
„Wenn Probleme bestehen, können individuelle Miet-zahlungsvereinbarungen geschlossen werden. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft möglich sein“, sagt Niki Lüdtke. Wichtig sei, dass die betroffenen Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten sich umgehend mit ihrem Kundenservice- und Vermietungsteam in Verbindung setzen. „Bitte beachten Sie, dass wir nur dann helfen können, wenn wir nachvollziehbar wissen, wie es zu der Verzögerung kam“, so Lüdtke.
Dass die Zeiten für Mieter schwierig sind, haben auch der Bundestag und der Bundesrat erkannt und dazu ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gefasst, in dem auch der Schutz von Mietern geregelt ist. Hierin ist klar gestellt, dass unabhängig von der Corona-Pandemie der Mieter zur fristgerechten Mietzahlung verpflichtet ist. Der Vermieter kann zwischen April und Juni 2020 dem Mieter aufgrund von Mietrückständen aber nicht fristlos kündigen, wenn der Mieter glaubhaft nachweisen kann, dass er in Folge der COVID19-Pandemie zeitweise keine Miete zahlen kann.