Alles rund um Balkonsolarkraftwerke

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Balkonsolarkraftwerke für Mieterinnen und Mieter

Sie möchten Ihre Energiekosten reduzieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Die Stadt Neuss unterstützt Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen beim Kauf einen Balkonsolarkraftwerkes. Bewerben Sie sich jetzt für eines von 100 Balkonsolarkraftwerken.

Jede Neusser Bürgerin und jeder Neusser Bürger kann damit einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten und wird gleichzeitig durch das Förderprogramm das Stadt Neuss finanziell entlastet.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Finanzielle Unterstützung erhalten interessierte Mieterinnen und Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS).
  • Zuschuss für den Kauf eines Balkonsolarkraftwerkes gibt es in der Höhe von jeweils 400 Euro.
  • Förderbedingungen und Antrag können Sie unter www.neuss.de/balkonkraftwerke herunterladen bzw. per E-Mail an klimaschutz@stadt.neuss.de oder postalisch beantragen.

Stadt Neuss
Amt für Stadtgrün,Umwelt und Klima
Bergheimer Str. 67a
41464 Neuss

www.neuss.de/balkonkraftwerke

Für die Installation eines Balkonsolarkraftwerkes ist unser Einverständnis notwendig

Ohne unsere Genehmigung dürfen Sie auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse kein Balkonsolarkraftwerk installieren. Unerlaubt aufgestellte Kraftwerke müssen gegebenenfalls wieder entfernt werden.

Nicht jeder Balkon oder jede Terrasse eignet sich zur Installation einer Balkonsolaranlage.

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor dem Kauf und der Installation einer solchen Anlage mit Ihrem jeweiligen Kundenberater in Verbindung. Dieser wird dann prüfen, ob eine Installation bei Ihnen möglich ist. 

Häufig gestellte Fragen

Balkonsolarkraftwerk

Als Balkonsolarkraftwerke bezeichnet man kleine Solaranlagen, die an eine Steckdose angeschlossen werden.

Für Mieter, die einen WBS vorweisen können bietet die Stadt Neuss einer Förderung von 400 Euro an.

Ja, wenn

  • Den einschlägigen DIN-Normen entsprechend
  • Optisch nicht störend
  • Keine Verschattung anderer Wohnungen oder Balkone
  • Keine Blendwirkung
  • Leicht zurückzubauen
  • Fachmännisch angebracht (ausschließlich senkrecht)
  • Keine Verschlechterung der Mietsache
  • Keine Brandgefahr
  • Keine Beeinträchtigung des Balkons als Fluchtweg (Anleitern durch die Feuerwehr)
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister

Alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme in diese Liste eingetragen werden:

Marktstammdatenregister

Einige Netzbetreiber ermöglichen eine schnelle und einfache Anmeldung über ihre Internetseite durch Verwendung dortiger Formulare.

  • Zustimmung des Vermieters in Form einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag
    Das Muster einer solchen Zusatzvereinbarung finden Sie hier.
  • Erbringung einer Kaution zur Absicherung der Rückbauverpflichtung
  • Maximalleistung von aktuell 600W
  • Fachgerechte Anbringung bzw. Anbringung durch ein Fachunternehmen
  • Bescheinigung der fachgerechten Anbringung
  • Versicherungsnachweis (Haft- und Hausratversicherung)
  • Unterzeichnete Kautionsvereinbarung und Zusatzvereinbarung

Dies ist verbrauchsabhängig. In der Regel wird von einer Einsparung zwischen 10 bis 30% ausgegangen.

Die Stadt Neuss bietet das Solarpotential-Kataster an, um die Ausrichtung, Neigung und die Verschattung des Balkons zu überprüfen und eine Eignung für die ertragsbringende Installation des Balkonsolarkraftwerkes festzustellen.

Falls Ihr Balkon oder Ihre Terrasse nach diesem Kataster nicht geeignet ist, haben Sie keinen Anspruch auf die Fördermittel.

Das Solarpotential-Kataster finden Sie hier.

Mit folgenden Kosten haben Sie zu rechnen:

  • Anschaffungskosten bei Balkonkraftwerken liegen zwischen 499 € und 599 €
  • Die Kaution beträgt 500 €.
  • Hinzu kommen alle Kosten, welche im Rahmen der Installation oder bei einem erforderlich werdenden zeitweisen oder dauerhaften Rückbau anfallen.

Insbesondere die Neubaugebiete in unserem Bestand sind oftmals Gegenstand städtebaulicher Wettbewerbe. Die Entwürfe werden nachfolgend durch den Gewinner weiterentwickelt und zu einem städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet. Ziel des parallel entwickelten Gestaltleitfadens ist es, das Quartier zu einer Einheit zu verschmelzen, die Geschichte des Ortes spürbar zu machen, den umgebenden Bestand zu respektieren und dennoch für jede Nutzung attraktive Bedingungen zu schaffen.

Dies bedeutet jedoch, dass eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes der Wohnanlage nur in engen Grenzen möglich ist. Diese Grenze wird jedoch durch die Installation von Balkonsolarkraftwerken überschritten.

Die folgenden Straßen und Quartiere sind betroffen:

  • Am Hohen Weg (Nachverdichtung)
  • Augustinuspark
  • Euskirchener Straße (Deutscher Bauherrenpreis)
  • Grupellopark Straße / Nievenheimer Straße
  • Hülchrather Straße (Landeswettbewerb)
  • Leuchtenberg
  • Meertal (Bauherrenpreis)
  • Nordkanalallee
  • Rheinfährstraße (Bauherrenpreis)
  • Südliche Furth (Deutscher Bauherrenpreis)
  • Weckhovener Straße 28-32a (Deutscher Bauherrenpreis)
  • Weingartstraße (Bauherrenpreis)
  • Willi-Graf-Straße (Nachverdichtung)

Förderbedingungen Balkonsolarkraftwerke

Die Stadt Neuss fördert den Kauf eines Balkonsolarkraftwerkes mit einem Zuschuss in der Höhe von jeweils 400 Euro.

Auch Mieterinnen und Mieter des Neusser Bauvereins mit Wohnberechtigungsschein (WBS) können einen solchen Förderantrag stellen.
Bitte wenden Sie sich vorab an Ihren zuständigen Kundenberater, da Sie unsere Einverständniserklärung für die Antragsstellung benötigen.

Informationen erhalten Sie unter www.neuss.de/balkonkraftwerke

Bis zum 30.09.2023 erhalten Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) A und WBS B unter Vorlage einer Kopie des WBS sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers, in diesem Fall des Neusser Bauvereins, den Förderzuschuss zu einem Balkonsolarkraftwerk. Für die Einverständniserklärung wenden Sie sich bitte vorab an Ihren jeweiligen Kundenberater. Dieser wird prüfen, ob in Ihrem Fall eine Installation eines Balkonsolarkraftwerkes möglich ist.

Gefördert wird eine Balkonsolaranlage als antragsfreie Mini-PV-Anlage mit einer elektrischen Leistung von mindestens 600 W peak mit und ohne Batteriespeicheranlagen als steckerfertige Komplettanlage zum Anschluss an das häusliche Niederspannungsnetz (230V) mittels Schutzkontaktstecker oder sogenannten Wieland-Stecker (Typ RST20i3 Classic oder RST 16i3 Mini), welche über die Stadtwerke Neuss bezogen werden können.

Neben der Vorlage einer Kopie des WBS und der Einverständniserklärung des Wohnungseigentümers muss das Balkonsolarkraftwerk über die Stadtwerke Neuss bezogen werden. Ihr Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen. Die Anlage darf maximal eine elektrische Leistung von 600 Watt ausspeisen.

Eine sichere und fachmännische Montage muss gewährleistet sein.

Die Anlage muss mindestens fünf Jahre nach Fertigstellung erhalten und in Neuss bleiben.

Jeder Haushalt darf nur einen Antrag stellen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Neuss. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen, wird dieser in Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt. Der Förderzeitraum bis zum verbindlichen Kauf der Anlage beträgt zwei Monate. Innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum muss die Anlage fachgerecht in Betrieb gesetzt werden.

Über das Solarpotenzialkataster können Sie sich einen ersten Überblick schaffen, ob Ihre potentielle Fläche dafür geeignet ist. Sollte sich hierbei schon herausstellen, dass die Fläche ungeeignet ist, ist die Förderung nicht möglich. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass die Anlage nicht komplett oder teilweise verschattet wird, da dies den Ertrag maßgeblich mindert.

Wenden Sie sich in jedem Fall vor Antragsstellung an Ihren jeweiligen Kundenberater. Dieser wird dann prüfen, ob eine Installation eines Balkonsolarkraftwerkes an Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse möglich ist. 

Ohne unser Einverständnis ist keine Installation eines solchen Kraftwerkes möglich!

Den „Antrag zur Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen, sogenannten Balkonkraftwerken“  müssen Sie beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss stellen.

Vorab müssen Sie unser Einverständnis zur Anbringung einer Balkonsolaranlage einfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Kundenberater. Ihr Antrag wird dann von uns geprüft. Sollten wir Ihnen unser Einverständnis geben, ist dies an Zusatzvereinbarungen geknüpft. Stimmen Sie diesen zu, erhalten Sie unser Einverständnis.

Danach müssen Sie den Förderantrag beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Stadt Neuss zusammen mit einer Kopie Ihres WBS und unserer Einverständniserklärung einreichen. Ihr Antrag wird dann dort geprüft. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihr Antrag genehmigt.

 

Das kann verschiedene Gründe haben. Es gibt einige Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit wir Ihnen eine Genehmigung ausstellen können. Wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenberater, er wird Ihnen Ihre Fragen sicherlich beantworten.