Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

Bis zum 30.09.2023 erhalten Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) A und WBS B unter Vorlage einer Kopie des WBS sowie der Einverständniserklärung des Eigentümers, in diesem Fall des Neusser Bauvereins, den Förderzuschuss zu einem Balkonsolarkraftwerk. Für die Einverständniserklärung wenden Sie sich bitte vorab an Ihren jeweiligen Kundenberater. Dieser wird prüfen, ob in Ihrem Fall eine Installation eines Balkonsolarkraftwerkes möglich ist.