Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung und Installation eines Balkonsolarkraftwerkes?

Neben der Vorlage einer Kopie des WBS und der Einverständniserklärung des Wohnungseigentümers muss das Balkonsolarkraftwerk über die Stadtwerke Neuss bezogen werden. Ihr Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen. Die Anlage darf maximal eine elektrische Leistung von 600 Watt ausspeisen.

Eine sichere und fachmännische Montage muss gewährleistet sein.

Die Anlage muss mindestens fünf Jahre nach Fertigstellung erhalten und in Neuss bleiben.