An welchen Häusern ist die Aufstellung eines Balkonsolarkraftwerkes verboten?

Insbesondere die Neubaugebiete in unserem Bestand sind oftmals Gegenstand städtebaulicher Wettbewerbe. Die Entwürfe werden nachfolgend durch den Gewinner weiterentwickelt und zu einem städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet. Ziel des parallel entwickelten Gestaltleitfadens ist es, das Quartier zu einer Einheit zu verschmelzen, die Geschichte des Ortes spürbar zu machen, den umgebenden Bestand zu respektieren und dennoch für jede Nutzung attraktive Bedingungen zu schaffen.

Dies bedeutet jedoch, dass eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes der Wohnanlage nur in engen Grenzen möglich ist. Diese Grenze wird jedoch durch die Installation von Balkonsolarkraftwerken überschritten.

Die folgenden Straßen und Quartiere sind betroffen:

  • Am Hohen Weg (Nachverdichtung)
  • Augustinuspark
  • Euskirchener Straße (Deutscher Bauherrenpreis)
  • Grupellopark Straße / Nievenheimer Straße
  • Hülchrather Straße (Landeswettbewerb)
  • Leuchtenberg
  • Meertal (Bauherrenpreis)
  • Nordkanalallee
  • Rheinfährstraße (Bauherrenpreis)
  • Südliche Furth (Deutscher Bauherrenpreis)
  • Weckhovener Straße 28-32a (Deutscher Bauherrenpreis)
  • Weingartstraße (Bauherrenpreis)
  • Willi-Graf-Straße (Nachverdichtung)