Wichtig für die Berechnung Ihres Anteils ist das Ende Ihres Mietverhältnisses, welches wir Ihnen schriftlich in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt haben. Sollten Sie die Wohnung bereits beispielsweise zum 27.03. eines Jahres übergeben haben, so müssen Sie trotzdem die Betriebs -und Heizkosten bis zum 31.03. des Jahres bezahlen. Die Abrechnung erhalten Sie im darauffolgenden Jahr.