Was muss ich tun, wenn meine Betriebs- und/oder Heizkostenvorauszahlung angepasst wurde?

Nach einer Anpassung erhalten Sie im Anschreiben jeder Betriebs- und Heizkostenabrechnung Ihre neue Mietzusammensetzung mit Fälligkeitsdatum.

Kümmern Sie sich in diesem Fall bitte rechtzeitig um die entsprechende Änderung Ihres Dauerauftrages oder um Beachtung der neuen Mietsumme bei Einzelüberweisungen.

Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir die geänderte Mietsumme automatisch von dem uns bekannten Konto ab dem genannten Fälligkeitsdatum ein.

Bitte reichen Sie die Schreiben beim Jobcenter ein, wenn dieses Ihre Miete übernimmt.