Viele Bundesländer bieten Erleichterungen im Rahmen der Antragsstellung und der Plausibilitätsprüfung an.
Im Rahmen des Erstantrag benötigen die Wohngeldstellen auf jeden Fall
- Mietnachweis
- Einkommensnachweis (mind. letzte Abrechnung)
- Wenn Kurzarbeitergeld: im Idealfall erste Abrechnung unter Berücksichtigung von
Kurzarbeitergeld, sonst mindestens die betriebliche Vereinbarung zum Kurzarbeitergeld.